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Pressemitteilung: Positiver Geflügelgrippebefund im Landkreis Rostock

Positiver Befund bei einer Herde unseres Partnerbetriebes Gut Eschenhörn

Nach leichten Auffälligkeiten in einer Herde unseres Partnerbetriebes, der Gut Eschenhörn GmbH, wurde heute der Vogelgrippevirus H5N8 für die unmittelbar gezogenen Proben bestätigt.
Am Sonntag, den 15.11.2020 wurde bei einer Hühnerherde im Rahmen der täglichen Versorgung Auffälligkeiten festgestellt. Die Kollegen vor Ort reagierten absolut „schnell“, richtig und verantwortungsvoll, indem sie den zuständigen Tierarzt kontaktierten. Dieser entnahm Proben, die unmittelbar untersucht wurden. Die Hühnerherde sowie deren Eier wurden vorsorglich gesperrt. Es wurde zunächst der „Aviäre Influenza“ Befund bestätigt, der im Laufe des Tages auf den Stamm H5N8 identifiziert werden konnte.

Mitarbeiter frühzeitig und absolut richtig gehandelt

„Aufgefallen war eine Gruppe mit 2250 Bio-Hühnern bei der täglichen Routineversorgung, die sich anders als normal zeigte. Die zuständigen Mitarbeiter kontaktierten den Tierarzt. Von den untersuchten Proben waren weniger als die Hälfte positiv. Bei einer Krankheit wie der Geflügelgrippe, die sich unheimlich schnell ausbreitet, zeigt das, wie aufmerksam die Mitarbeiter waren und den Vorfall direkt bemerkt und dann richtig reagiert haben“ so Steffen Schönemeyer, Geschäftsführer des betroffenen Bio-Hühnerhofes. „Unsere Hühner sind ja täglich draußen im Auslauf, wir haben sie also direkt ‚aufgestallt‘, um eine potenzielle Ausbreitung zu vermeiden und die umliegenden Höfe zu schützen“.

Tierbestand gesperrt, weiteres Vorgehen wird durch das Veterinäramt festgelegt

Bereits im Verdachtsmoment wurde die entsprechende Hühnerherde vom Halter sicherheitshalber gesperrt. Die Sperrung wurde nach den positiven Testergebnissen ebenfalls durch das Veterinäramt verfügt. Üblicherweise muss im bestätigten Krankheitsfall einer Geflügelgrippe der gesamte Bestand notgetötet werden.
Nach aktueller Einschätzung müssen nicht nur die tatsächlich erkrankten Tiere notgetötet werden. So ist zu erwarten, dass auch für die benachbarten Hühnerherden sowie die Tiere eines weiteren Hühnerhofes, der in unmittelbarer Nähe liegt, eine Nottötung angeordnet wird. „Dass die Tiere positiv getestet wurden und notgetötet werden müssen, ist neben dem wirtschaftlichen Verlust, sehr emotional. Besonders schlimm ist aber, wenn eigentlich gesunde Tiere als Vorsichtsmaßnahme getötet werden müssen. Das geht allen hier sehr nahe“ so Steffen Schönemeyer. Ob es tatsächlich so kommt, liegt im Ermessen des zuständigen Veterinäramtes des Landkreises Rostock. „Die Entscheidung liegt nicht bei uns, sondern wird verantwortungsvoll durch das Veterinäramt getroffen“.

Bio-Hühner mit Auslaufhaltung gefährdeter für Geflügelgrippe

Die Geflügelgrippe wird u.a. über infizierten Kot übertragen, sie droht vor allem von Wildvögeln verbreitet zu werden. Der aktuell intensive Flugverkehr der Wasser- und Zugvögel wie bspw. Gänse, Schwäne und Kraniche bringt entsprechend ein erhöhtes Risiko mit sich. Erschwerend hinzukommen die vielfältigen Geflügelgrippestämme (u.a. H5N1, H5N5, H5N8), die in der letzten Zeit bei einzelnen,
verendeten Wildvögeln festgestellt wurden und damit den Krankheitsdruck erhöhen. Zwar hat es in der Vergangenheit auch schon Fälle von Geflügelgrippe in geschlossenen Ställen gegeben (bspw. in Bodenhaltungsbetrieben), allerdings ist die Wahrscheinlichkeit einer Übertragung bei einer Bio-Haltung mit Auslauf unter freiem Himmel, über dem die Zugvögel naturgemäß hinwegfliegen, entsprechend größer.

Erste Vogelgrippefälle in MV – hätten Vorkehrungsmaßnahmen Ausbruch verhindern können?

Sowohl bei vereinzelten Wildvögeln als auch in den ersten Nutztierbeständen wurden in den letzten Tagen unterschiedliche Vogelgrippefälle gemeldet und haben Geflügelhalter in Alarmbereitschaft versetzt. „Vom Landwirtschaftsministerium in Mecklenburg Vorpommern wurde u.a. davon abgeraten, Geflügelfutter draußen zu lagern. Daran halten wir uns grundsätzlich, wir füttern auch nur im Stall, da wir ja um die Problematik wissen und alle Vorkehrungen treffen, die man treffen kann“ so Steffen Schönemeyer auf die Frage, ob der Krankheitsbefall durch ein entsprechendes Management abwendbar gewesen wäre. „Ich wünschte es wäre so, dass wir im Vorfeld etwas hätten verhindern können. Dann könnte man sich wenigstens für die Zukunft schützen“.
Ein pauschales Aufstallen als Präventivmaßnahme, um einen möglichen Kontakt zu Wildvögeln bzw. deren Kot zu vermeiden, ist für uns als Halter von Bio-Hühner nicht mit der Öko-Verordnung vereinbar. Es bedarf dafür einer sogenannte „Aufstallungsverfügung“, die durch das verantwortliche Veterinäramt ausgesprochen werden muss. Diese Sicherheitsmaßnahme wird aktuell im Land diskutiert.
„Das Gelände wurde auf Anweisung des Veterinäramtes weiträumig gesperrt, um eine potenzielle Ausbreitung der Seuche zu verhindern und noch größeren Schaden für weitere Betriebe und private Geflügelhalter abzuwenden“ so Steffen Schönemeyer abschließend.

Die Gut Eschenhörn GmbH

Die Gut Eschenhörn GmbH ist ein biologisch wirtschaftender Landwirtschaftsbetrieb mit Bio-Hühnerhaltung im Landkreis Rostock. Ursprung des Betriebes ist ein Obsthof, den Steffen Schönemeyer von seinen Eltern übernommen hat. Für die Vermarktung der Bio-Eier, die täglich auf seinem Hof gelegt werden, hat er den Erzeugerzusammenschluss Fürstenhof 2003 mitgegründet, der mittlerweile 23 Betriebe vereint und u.a. federführend in der Aufzucht der männlichen Küken, der sogenannten Bruderhähne ist. Die Eier, für die keine Küken getötet werden, liefert die Gemeinschaft deutschlandweit an den Lebensmitteleinzelhandel und den Biofachhandel aus.

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